Unternehmen in der Grün­dungs- und Wachstums­phase sollten gut überlegen, in welche Bereiche sie investieren – sie sollten Prioritäten setzen. Denn schnell ist Geld für Maßnahmen verbrannt, die für den Anschub- oder Wachstumsprozess wenig förderlich sind.

In strategische Beratung zu investieren, ist aus unserer Sicht eine Investition, die sich am Ende auszahlt. Leider ist die Bereit­schaft zu Beginn einer Unter­nehmens­gründung oftmals nicht allzu hoch, denn Beratungs­leistungen sind nicht sofort greifbar. Schnell kann sich das Gefühl einstellen, wenig sinnvoll investiert zu haben. Dabei ist gerade diese Investition eine der nachhaltigsten.

Wir möchten deshalb an dieser Stelle auf eine Fördermöglichkeit aufmerksam machen, die vielen Unternehmer:innen oft nicht bekannt ist.

Strategische Marketing-Beratung für nachhaltig mehr Erfolg im Business. 

Mit dem Programm zur »Förderung unternehmerischen Know-hows« des Bundesminis­teriums für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) können wir als dort gelistete Berater Zuschüsse zu unseren Beratungsleistungen für Unternehmen in der Gründungs- oder Wachstumsphase beantragen. Die Höhe des Beratungszuschusses orientiert sich an den maximal förder­fähigen Beratungskosten (Bemessungsgrundlage) sowie dem Standort des Unternehmens.

Die Förderung richtet sich an:

  • Junge Unternehmen, die nicht länger als zwei Jahre am Markt sind (Jungunternehmen)
  • Unternehmen ab dem dritten Jahr nach der Gründung (Bestandsunternehmen)
  • Unternehmen, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden – unabhängig vom Unternehmensalter

Nicht antragsberechtigt sind unabhängig vom Beratungsbedarf:

  • Unternehmen sowie Angehörige der Freien Berufe, die in der Unternehmens-, Wirtschaftsberatung, Wirtschafts- oder Buchprüfung oder Steuerberatung bzw. als Rechtsanwalt, Notar, Insolvenz­verwalter oder in ähnlicher Weise beratend oder schulend tätig sind oder tätig werden wollen.
  • Unternehmen, über deren Vermögen ein Insolvenz­verfahren eröffnet wurde oder die die Voraussetzungen für die Eröffnung eines solchen Verfahrens erfüllen.
  • Unternehmen, die in einem Beteiligungsverhältnis zu Religionsgemeinschaften, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder zu deren Eigenbetriebe stehen.
  • Gemeinnützige Unternehmen und gemeinnützige Vereine sowie Stiftungen.

Wir unterstützen Sie gern in Ihrem Marketing und erarbeiten gemeinsam mit Ihnen ein überzeugendes Konzept für Ihr Business:

  • Welche Möglichkeiten haben Sie, um Ihr Unternehmen, Ihre Produkte und Dienstleistungen gegenüber Ihren Kunden und Geschäftspartnern ins richtige Licht zu rücken?
  • Welche Kanäle sind erfolgver­sprechend, um Ihre Kunden zu erreichen?
  • Wie und mit welchen Botschaften sprechen Sie Ihre Kunden am wirksamsten an?

Folgende Aufgaben können dazu ganz oder (je nach Umfang) in Teilen als Beratungsleistung in Anspruch genommen werden:

  • Analyse des Ist-Zustandes
  • Identifikation von Zielgruppen
  • Positionierung im Markt- und Wettbewerbsumfeld
  • Definition von Marketing- und Kommunikationszielen
  • Identifikation von Kommunikationskanälen
  • Planung von Marketing- und Kommunikationsmaßnahmen

Ausführliche Hintergrund-Informationen zum Förderprogramm finden Sie auf der Website des BAFA

 

Sie suchen nach Förder­möglich­keiten für Ihr Business?

Wir zeigen Ihnen, wie hoch die möglichen Förderungen für Beratungsleistungen durch die BAFA im Einzelnen sind und wie Sie als Freiberufler, kleines oder mittleres Unternehmen von dem Förderprogramm profitieren können.

Sprechen Sie uns an! Wir beraten Sie gern und helfen Ihnen weiter.

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