Am 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz / BFSG zur Barrierefreiheit für Websites gesetzlich verpflichtend – und betrifft nicht mehr nur Behörden, sondern alle Unternehmen, die Produkte oder Dienstleistungen online anbieten. Grundlage ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das auf einer EU-Richtlinie basiert. Ziel ist es, dass alle Menschen – auch mit Einschränkungen – digitale Angebote selbstbestimmt nutzen können. Dazu gehören z. B. Menschen mit Seh-, Hör- oder motorischen Beeinträchtigungen.*
Am 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz / BFSG zur Barrierefreiheit für Websites gesetzlich verpflichtend – und betrifft nicht mehr nur Behörden, sondern alle Unternehmen, die Produkte oder Dienstleistungen online anbieten. Grundlage ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das auf einer EU-Richtlinie basiert. Ziel ist es, dass alle Menschen – auch mit Einschränkungen – digitale Angebote selbstbestimmt nutzen können. Dazu gehören z. B. Menschen mit Seh-, Hör- oder motorischen Beeinträchtigungen.*
* Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung und Verbindlichkeit bezüglich der aktuellen bzw. zukünftigen Rechtslage und deren Anwendung in der Rechtsprechung dar.
Unternehmen und Leistungen, die unter das BFSG fallen
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz betrifft sowohl öffentliche als auch private Anbieter. Darunter fallen:
1. Öffentliche Stellen:
-
Behörden und öffentliche Einrichtungen: Alle staatlichen, kommunalen und anderen öffentlichen Stellen, die digitale Inhalte oder Dienstleistungen bereitstellen (z. B. Websites, Apps, Online-Formulare).
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Schulen und Hochschulen: Digitale Angebote von Bildungseinrichtungen müssen ebenfalls barrierefrei zugänglich sein.
2. Private Unternehmen:
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Unternehmen, die Produkte oder Dienstleistungen online anbieten: Private Anbieter, die ihre Produkte und Dienstleistungen über das Internet bereitstellen, wenn diese eine größere Reichweite haben.
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Verpflichtung zur Barrierefreiheit für digitale Produkte: Websites, Online-Shops, Apps, aber auch Software und digitale Medien müssen an die Barrierefreiheit angepasst werden, um allen Nutzer:innen den gleichen Zugang zu ermöglichen.
3. Anbieter öffentlicher Verkehrsmittel und Dienstleistungen:
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Digitale Plattformen, die öffentliche Verkehrsdienste oder kommunale Dienstleistungen bereitstellen (z. B. Fahrpläne, Tickets, Reservierungssysteme).
Kleinstunternehmen (mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz), die Dienstleistungen anbieten, sind von diesem Gesetz ausgenommen; Kleinstunternehmen, die Produkte in Umlauf bringen, fallen jedoch darunter.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) tritt am 28. Juni 2025 in Kraft und bezieht sich hauptsächlich auf Produkte und Dienstleistungen, die ab diesem Datum in den Verkehr gebracht oder erbracht werden. Es legt nicht fest, dass bereits zuvor auf dem Markt befindliche Produkte rückwirkend angepasst werden müssen. Dennoch ist es aus unserer Sicht sinnvoll, Websites auf Barrierefreiheit zu überprüfen, um eine breitere Nutzerbasis zu erreichen und den gesetzlichen Anforderungen langfristig zu entsprechen.
Für Sie als (zukünftiger) Websitebetreiber bedeutet das:
- Ihre Website muss bestimmte technische und gestalterische Standards erfüllen (z. B. gute Lesbarkeit, Tastaturbedienung, alternative Texte).
- Ab 28. Juni 2025 drohen bei Verstößen Abmahnungen oder Bußgelder.
Eine gute und verständliche Übersicht zum Thema Barrierefreiheit für Websites gibt u.a. die Website der Aktion Mensch e.V.
Kostenlose Tools zur Barrierefreiheitsprüfung
Im Folgenden ein paar kostenlose Tools, mit denen Sie die Barrierefreiheit Ihrer Website prüfen können – viele davon können direkt im Browser und ohne Installation genutzt werden:
Browserbasierte Tools
WAVE Web Accessibility Evaluation Tool
- Sehr anschaulich: zeigt Fehler, Warnungen & Hinweise direkt auf der Seite
- Browser-Extension verfügbar (Chrome, Firefox)
- Ideal für Einsteiger
Google Lighthouse (in Chrome integriert)
- Öffne DevTools > »Lighthouse« > »Generate report«
- Prüft Accessibility Score (0–100) + konkrete Verbesserungsvorschläge
- Super für schnelle Checks bei Performance & Barrierefreiheit
axe DevTools (Deque Systems)
- Erweiterung für Chrome & Firefox
- Sehr präzise Prüfung nach WCAG 2.1
- Auch für Entwickler:innen hilfreich (zeigt betroffene Code-Stellen)
Accessibility Insights for Web (Microsoft)
- Chrome-Erweiterung
- Besonders gut für strukturierte, Schritt-für-Schritt-Prüfungen
- Unterstützt auch manuelle Checks
Screenreader-Tests
NVDA (NonVisual Desktop Access)
- Kostenloser Screenreader für Windows
- Sehr hilfreich, um echte Nutzererfahrung zu testen
- Wichtig: Screenreader-Nutzung will etwas Übung
VoiceOver (Mac & iOS) (Mac & iOS)
- Auf jedem Apple-Gerät bereits vorinstalliert
- Aktivierbar über Bedienungshilfen
- Gut für Mobile-Barrierefreiheit
Farb- und Kontrastprüfung
Contrast Checker (von WebAIM)
- Gibt sofort Rückmeldung zu Farbkontrasten
- Zeigt, ob der Kontrast für Text & Hintergrund ausreichend ist (nach WCAG AA/AAA)
Color Oracle (simuliert Sehbehinderungen)
- Simuliert Farbenblindheit auf deinem Bildschirm
- Für Windows, Mac, Linux
Barrierefreiheit Ckeckliste
Im Folgenden eine kompakte Barrierefreiheits-Checkliste (basierend auf WCAG 2.1, BITV 2.0), die Sie beim Erstellen oder Prüfen einer Website Punkt für Punkt durchgehen können:
Wahrnehmbarkeit
- Alle Bilder haben aussagekräftige alt-Texte
- Videos haben Untertitel oder Transkript
- Farben sind nicht die einzige Informationsquelle (z. B. Fehlermeldungen in Text + Farbe)
- Textkontraste ausreichend? (mind. 4.5:1, z. B. mit Contrast Checker)
- Schrift skalierbar ohne Layoutverlust? (bis 200 %)
Bedienbarkeit
- Alle Funktionen sind mit der Tastatur erreichbar
- Tab-Reihenfolge ist logisch und konsistent
- Fokus ist sichtbar (z. B. um Buttons, Links)
- Keine automatische Zeitbegrenzung ohne Warnung oder Verlängerungsmöglichkeit
- Keine blinkenden Inhalte oder Animationen > 3x/Sekunde
Verständlichkeit
- Navigation ist konsistent auf allen Seiten
- Links sind klar beschriftet (nicht nur »hier klicken«)
- Formulare haben beschriftete Felder (<label>)
- Fehlermeldungen sind verständlich und leicht zu beheben
- Sprache der Seite ist im HTML korrekt definiert (<html lang=“de“>)
Technische Robustheit
- Semantisch korrektes HTML verwenden (z. B. <nav>, <header>, <main>, <button>)
- ARIA-Rollen und -Attribute nur, wenn nötig & korrekt angewendet
- Website funktioniert mit Screenreader (z. B. NVDA, VoiceOver)
- Keine JavaScript-Funktionen, die ohne Screenreader-Fallback sind
- Responsives Design mit logischer Lesereihenfolge (auch mobil)
Zusätzliche Tools-Checks
- WAVE / axe / Lighthouse laufen lassen und Fehler beheben
- Farbseh-Simulation (Color Oracle) einmal testen
- Manueller Screenreader-Test (z. B. NVDA oder VoiceOver)
Zusammengefasst
Mitte 2025 wird digitale Barrierefreiheit gesetzlich verpflichtend – und betrifft alle Unternehmen mit bestimmten Online-Angeboten. Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, Websites technisch und gestalterisch anzupassen. LEICHT & FAUST unterstützt Sie dabei, Ihre Website barrierefrei, gesetzeskonform und nutzerfreundlich zu gestalten – für mehr Reichweite, Inklusion und Rechtssicherheit.
Barrierefreiheit ist mehr als Pflicht – sie ist ein Statement für echte digitale Teilhabe.
Lassen Sie uns gemeinsam Ihre Website für alle zugänglich machen!